Durch die Grundsteuerreform 2022 kommt es zur Neubewertung von Grundbesitz und zur verpflichteten Abgabe von digitalen Erklärungen im Jahr 2022.

Zum 1.1.2022 sind bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten.

Ab 2025 löst der sog. Grundsteuerwert den Einheitswert ab. Die Feststellung des neuen Grundsteuerwerts erfolgt nun erstmalig. Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:

  • Grundsteuerwert ermitteln
  • Feststellung des Grundsteuer-Messbetrages (Grundsteuerwert x Messzahl)
  • Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuer-Messbetrag x Hebesatz)

Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass ab Juli 2022 über Elster digitale Erklärungen für die Neubewertung von Grundbesitz übermittelt werden können. Eigentümer müssen die Erklärung bis 31.10.2022 abgeben, es sind jedoch grundsätzlich Fristverlängerungen möglich.

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