Corona- Sonderzahlung an Arbeitnehmer ist bis 31.03.2022 verlängert. Sofern noch keine Auszahlungen erfolgt sind, können diese nun nachgeholt werden. Aufgrund der Coronakrise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung wird bis März 2022 verlängert.

Was bei der Auszahlung zu beachten ist, erfragen Sie gern bei uns.