Der Bundesrat hat nun am 7.10.2022 der vom Koalitionsausschuss vereinbarten Inflationsausgleichsprämie und der temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Fernwärme zugestimmt.
Beide Maßnahmen sind im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz enthalten, das der Bundestag am 30.9.2022 verabschiedet hatte.

Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG).

Details:

  • Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag.
  • Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
  • Arbeitgeber können die Prämie vom 01.10.2022 bis 31.12.2024 steuerfrei zahlen.
  • Es kann monatlich bis zum 31.12.2024 aufgeteilt werden oder einmal monatlich in voller Höhe ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlung kann an alle Arbeitnehmer unabhängig vom Status ( Vollzeit, Teilzeit, Minijob ) gezahlt werden.

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